Bei nicht-krankhaftem Schnarchen erstatten Krankenkassen die Kosten für die Schnarchschiene nicht (da Krankenkassen nur Behandlungen gegen Krankheiten erstatten können). Bei krankhaftem Schnarchen, insbesondere bei obstruktiver Schlafapnoe, kommt es stark auf die Erstattungspraxis der jeweiligen Krankenkasse an. Für eine Kostenerstattung müssen Sie aber in jedem Fall den Erstattungsantrag vor dem Kauf der Schnarchschiene stellen.